Attraktives Investment
Roomeo Wien
Mit persönlichem Ansprechpartner für Vorarlberger Investoren
Niedrige Fixkosten und
bis zu 4 % Bruttorendite
Roomeo punktet mit besonders niedrigen Betriebskosten von nur 2,70 €/m² pro Monat – ein weiterer Hebel für Ihre Rendite. Dazu kommen effiziente Grundrisse, die sich leicht und schnell vermieten lassen. Auf Wunsch übernimmt ZIMA den Kücheneinbau und die Erstvermietung für Sie – über Leerstand brauchen Sie sich hier bestimmt keine Gedanken zu machen.
Attraktiv sind auch die Preise – 2-Zimmer Anlegerwohnungen gibt es bereits ab € 200.000,-
Steuervorteile für Anleger
auf einen Blick
20% USt. gilt als Vorsteuer
Der Brutto-Kaufpreis einer Eigentumswohnung setzt sich aus dem Nettopreis der Wohnung und aus der 20-prozentigen Umsatzsteuer zusammen. Spätestens nach der Fertigstellung des Roomeo erhält der Käufer die 20 Prozent Umsatzsteuer zur Gänze als Vorsteuer vom Wohnsitzfinanzamt zurück.
Kredit-Zinsen
Wird die Vorsorgewohnung ganz (oder teilweise) durch einen Kredit finanziert, dürfen die anfallenden Kredit-Zinsen zur Gänze über die gesamte Laufzeit steuerlich von der Miete abgesetzt werden.
Abnutzung
Bei Vermietung und Verpachtung können Anschaffungs- und Herstellungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das Gebäude bzw. die Wohnung ist einer Abnutzung ausgesetzt (AfA) Die steuerliche Nutzungsdauer einer Wohnung beläuft sich auf 66,66 Jahre. Die steuerliche „Abnutzung“ des Wohnungswertes beträgt somit rund 1,5 % pro Jahr. Diese Abnutzung wird jährlich steuerlich von den Mieteinnahmen abgesetzt. Die Küche inklusive aller Küchengeräte gilt als Sonderausstattung und darf mit 10 % pro Jahr von den Mieteinnahmen steuerlich geltend gemacht werden.
Beschleunigte AfA
Für Gebäude, die ab dem 1. Juli 2020 angeschafft oder hergestellt werden, kann eine beschleunigte AfA geltend gemacht werden. Es kann im Jahr der erstmaligen Berücksichtigung der Abschreibung höchstens das Dreifache (4,5 Prozent), im folgenden Jahr höchstens das Doppelte (3 Prozent) des gewöhnlichen Abschreibungssatzes geltend gemacht werden.
Steuerberatung
Die Kosten für Steuerberatung gelten als „Werbungskosten“ und werden ebenfalls steuerlich von den Mieteinnahmen abgesetzt.
Persönliche Beratung
in Vorarlberg
Für Vorarlberger Interessenten steht Roberto Romanin gerne für alle Fragen rund um ein Investment im Roomeo gerne zur Verfügung. Jetzt Termin vereinbaren!